Termin- und Absageregelung
Für Ihre und unsere Planungssicherheit.
Gut zu Wissen
Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigte Termine zu einem Ausfallhonorar führen.
Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint ein:e Patient:in ohne vorherige Mitteilung nicht, behalten wir uns vor, das Ausfallhonorar gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen.
Für systemische Beratungen wird in solchen Fällen das volle Honorar fällig – unabhängig vom Zeitpunkt der Absage.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, vereinbarte Termine frühzeitig abzusagen, um unnötige Kosten zu vermeiden und anderen Patient:innen eine Chance auf kurzfristige Termine zu geben.
Ihr Team
Zentrum für Familienmedizin Zeven